Wohngebäudeversicherung
Versichern Sie Ihr Eigenheim!
Ist durch Natur- oder sonstige nicht vom Immobilienbesitzer verursachten Ereignisse ein Schaden an der Immobilie entstanden, tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft.
Z.B. bekommt der Eigentümer bei einem fremdverursachten Brandschaden diesen in voller Höhe erstattet, wenn seine Immobilie nicht unterversichert war.
Bestimmte Elementarschäden wie z.B. Erdbeben sind bei einer normalen Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, können aber über Zusatzklauseln abgesichert werden.
Aufgrund von unterschiedlichen Tarifen und Risikobereichen ist ein genauer Vergleich sehr empfehlenswert.